Fachgebiete:
Kfz-Sachverständige werden nach Ihrer Spezialisierung in verschiedene Fachgebiete eingeteilt. Unsere Mitglieder sind je nach Qualifikation in folgenden Fachgebieten tätig:
08.01 |
Allgemeine Kriminologie |
17.01 |
Verkehrsunfall Straßenverkehr, Unfallanalyse |
17.11 |
Kfz-Reparaturen, Havarieschäden, Bewertung |
17.14 |
Kfz-Lackierung |
17.15 |
Kfz-Elektronik |
17.20 |
Eisenbahn, Seilbahn Unfallanalyse |
17.25 |
Schifffahrt, Unfallanalyse |
17.45 |
Baumaschinen Reparatur Havarieschäden Bewertung |
17.46 |
Landmaschinen Reparatur Havarieschäden Bewertung |
17.47 |
Historische Fahrzeuge, Restaurierung, Bewertung |
60.25 |
Sonstige Maschinen - Anlagen |
60.32 |
Verbrennungsmotoren |
60.63 |
Landwirtschaftliche Maschinen - Anlagen |
60.64 |
Forstwirtschaftliche Maschinen - Anlagen |
60.71 |
Straßenfahrzeuge |
81.60 |
Tankstellen, Kraftfahrzeugservicestationen, Waschstraßen, Garagen |
84.75 |
Handel mit Kfz |
84.76 |
Handel mit anderen Fahrzeugen |
84.77 |
Handel mit historischen Fahrzeugen |
83.30 |
Speditionswesen Transportschäden |
Der Sachverständige:
Die Lebensumstände werden immer komplizierter, Fragen und Antworten in allen Bereichen werden immer komplexer. Daher besteht ein starker Bedarf nach Orientierung, Ermittlung und Aufarbeitung von diffizilen Sachverhalten und nach leicht verständlicher Darstellung der Ergebnisse.
Sachverständige sind Ermittler, erfahrene Deuter und verständliche Darsteller von Vorgängen, die Fachunkundigen sonst verborgen oder unverständlich blieben.
Nach einem Unfall ist es erforderlich, die Reparaturkosten und den Wiederbeschaffungswert sowie in manchen Fällen die merkantile Wertminderung, die technische Wertminderung und den Wrackwert (Restwert) zu ermitteln.
Befund und Gutachten: Die Tätigkeit von Sachverständigen ist vielfältig. Eins ist aber allen gemeinsam: Man unterscheidet zwischen Befund und Gutachten
Der Befund. Unter einem Befund versteht man die Feststellung und Beschreibung von Tatsachen. Diese Ermittlungstätigkeit nennt man Befundaufnahme. Befunde sind etwa die Vermessung der Fahrwerkgeometrie mit Erstellung eines Messprotokolles oder eine Fotodokumentation über die Mängel eines Motors.
Das Gutachten. Unter einem Gutachten versteht man Schlussfolgerungen, die Sachverständige aus ermittelten Tatsachen unter Anwendung von Erfahrungssätzen ziehen, manchmal aber auch die Wiedergabe von Erfahrungssätzen allein. Gutachten sind daher die aus dem Messprotokoll abgeleitete Aussagen zum Zustand eines Fahrwerkes, oder Aussagen über die Ursache eines Motorschadens. Auch ohne Befund ist etwa die Aussage, ob ein Motorgeräusch bedenklich oder unbedenklich ist, ein Gutachten.
Gerichtsgutachten: Werden im Auftrag eines Zivil- oder Strafgerichts bzw. der Staatsanwaltschaft erstattet.
Privatgutachten: Werden im Auftrag einer Partei erstattet.
Gutachterliche Fragestellungen sind zB: