Fachgebiete:

Kfz-Sachverständige werden nach Ihrer Spezialisierung in verschiedene Fachgebiete eingeteilt. Unsere Mitglieder sind je nach Qualifikation in folgenden Fachgebieten tätig:

 

08.01

Allgemeine Kriminologie

17.01

Verkehrsunfall Straßenverkehr, Unfallanalyse

17.11

Kfz-Reparaturen, Havarieschäden, Bewertung

17.14

Kfz-Lackierung

17.15

Kfz-Elektronik

17.20

Eisenbahn, Seilbahn Unfallanalyse

17.25

Schifffahrt, Unfallanalyse

17.45

Baumaschinen Reparatur Havarieschäden Bewertung

17.46

Landmaschinen Reparatur Havarieschäden Bewertung

17.47

Historische Fahrzeuge, Restaurierung, Bewertung

60.25

Sonstige Maschinen - Anlagen

60.32

Verbrennungsmotoren

60.63

Landwirtschaftliche Maschinen - Anlagen

60.64

Forstwirtschaftliche Maschinen - Anlagen

60.71

Straßenfahrzeuge

81.60

Tankstellen, Kraftfahrzeugservicestationen, Waschstraßen, Garagen

84.75

Handel mit Kfz

84.76

Handel mit anderen Fahrzeugen

84.77

Handel mit historischen Fahrzeugen

83.30

Speditionswesen Transportschäden

 

 

 

 

 

 

 

 

  

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Der Sachverständige:

Die Lebensumstände werden immer komplizierter, Fragen und Antworten in allen Bereichen werden immer komplexer. Daher besteht ein starker Bedarf nach Orientierung, Ermittlung und Aufarbeitung von diffizilen Sachverhalten und nach leicht verständlicher Darstellung der Ergebnisse.

Sachverständige sind Ermittler, erfahrene Deuter und verständliche Darsteller von Vorgängen, die Fachunkundigen sonst verborgen oder unverständlich blieben.

Nach einem Unfall ist es erforderlich, die Reparaturkosten und den Wiederbeschaffungswert sowie in manchen Fällen die merkantile Wertminderung, die technische Wertminderung und den Wrackwert (Restwert) zu ermitteln.

 

 

Befund und Gutachten: Die Tätigkeit von Sachverständigen ist vielfältig. Eins ist aber allen gemeinsam: Man unterscheidet zwischen Befund und Gutachten

Der Befund. Unter einem Befund versteht man die Feststellung und Beschreibung von Tatsachen. Diese Ermittlungstätigkeit nennt man Befundaufnahme. Befunde sind etwa die Vermessung der Fahrwerkgeometrie mit Erstellung eines Messprotokolles oder eine Fotodokumentation über die Mängel eines Motors.

Das Gutachten. Unter einem Gutachten versteht man Schlussfolgerungen, die Sachverständige aus ermittelten Tatsachen unter Anwendung von Erfahrungssätzen ziehen, manchmal aber auch die Wiedergabe von Erfahrungssätzen allein. Gutachten sind daher die aus dem Messprotokoll abgeleitete Aussagen zum Zustand eines Fahrwerkes, oder Aussagen über die Ursache eines Motorschadens. Auch ohne Befund ist etwa die Aussage, ob ein Motorgeräusch bedenklich oder unbedenklich ist, ein Gutachten.

Gerichtsgutachten: Werden im Auftrag eines Zivil- oder Strafgerichts bzw. der Staatsanwaltschaft erstattet.

Privatgutachten: Werden im Auftrag einer Partei erstattet.

Gutachterliche Fragestellungen sind zB:

  • Beweissicherung des Ist-Zustandes vor einer Reparatur (Ersatzvornahme)
  • Gutachten über Ursache und Reparaturkosten von technischen Schäden und Mängeln
  • Wertgutachten (z.B. Oldtimer für Kaskoversicherungen, Importfahrzeuge für NoVA Berechnung)
  • Gutachten über Reparaturkosten nach Unfällen oder sonstigen Schäden
  • Gutachten zu merkantiler oder technischer Wertminderung
  • Gutachten, ob ein Fahrzeug tatsächlich vorschaden- und unfallfrei ist
  • Gutachten über Transportschäden

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